Beratungskonzept

Wenn Sie eine telefonische Beratung in der Fairness-Hotline bei der Fairness-Stiftung in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie im Folgenden einige Hinweise zum Beratungskonzept und den Qualitätsstandards unserer Fairness-Beratung:

1. Die Zielsetzung der Beratung
2. Aspekte, Absichten und Ziele der Berater
3. Verantwortungsbereiche
4. Spezialisiert auf die Beratung von Führungskräften
5. Grenzen und Risiken der Beratung
6. Qualität und Ergebnissicherung des einzelnen Beratungsvorgangs
7. Qualifikationen der Berater
8. Umgang mit Feedback und Beschwerden über die Beratung
9. Der Hintergrund des Beratungskonzepts


1. Die Zielsetzung der Beratung

Prinzipielles Ziel der Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Es geht um Ihre Fähigkeit, unfairen Attacken auf faire Weise wirkungsvoll entgegen zu treten. Es geht um die Frage, wie Sie Ihre Situation, ohne sich ins Unrecht zu setzen, unter möglichst für Sie günstigen Bedingungen angehen können.

Das Erleben unfairer Attacken ist oftmals mit traumatisierenden Belastungssituationen verbunden. Die Beratung hat daher auch das Ziel, Hinweise zur Entspannung sowie zur Stress- und Belastungsbewältigung zu geben.

Sie erhalten die Möglichkeit,

  • Ihre emotionale Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen,

  • Klarheit in die Beschreibung Ihrer Situation zu bringen,

  • die Hintergründe Ihrer Situation wahrzunehmen,

  • Konflikt- und Angstpotentiale der Situation zu erkennen,

  • den eigenen Anteil und damit

  • mögliche Handlungsspielräume herauszufinden sowie

  • Informationen aufzunehmen und

  • für die nächsten strategischen Schritte zu nutzen.

Wenn die von Ihnen geschilderte Problematik außerhalb der Zuständigkeit der Fairness-Stiftung liegt, kann die Vermittlung hilfreicher Adressen das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe unserer Beratung erfüllen.

2. Aspekte, Absichten und Ziele der Berater

Unsere Kompetenz liegt in der Aufbereitung, Klärung und Strukturierung komplexer Sachverhalte in Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir haben dabei die Verhältnismäßigkeit Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Selbstansprüche sowie Ihrer Fremderwartungen im Blick. Die weiterführende Aufgabe von uns sehen wir in der Orientierung, der Selektion und Priorisierung von Möglichkeiten sowie in der Anregung von Maßnahmen und der Motivation zu konkreten Schritten, Lösungs- und Handlungsperspektiven.

Ein günstiger Zeitrahmen für ein Erstgespräch liegt bei einer Dauer von 20 bis 40 Minuten. Diese Zeit ist erforderlich, um Ihnen gegenüber einerseits Empathie zu entwickeln und gleichzeitig mit der nötigen professionellen Distanz Ihr Selbstverständnis in Ihrer Situation zu fördern und eine wirksame Hilfestellung geben zu können.

Wir nehmen die von Ihnen geschilderten Problemaspekte und Fragen strukturiert auf, ordnen sie dann in Rücksprache mit Ihnen thematisch, kontextuell, gegebenenfalls hierarchisch und fokussieren auf die entscheidenden Punkte. Wir vergewissern uns, ob Sie uns dabei zustimmen oder ob Schritt für Schritt Korrekturen der Fokussierung und der Prioritätensetzung durchzuführen sind.

Unsere innere Haltung Ihnen gegenüber ist von Respekt, Aufmerksamkeit und Toleranz geprägt. Wir wollen ein möglichst fokussiertes Bild von Ihrer aktuellen Situation und Ihrer Persönlichkeit gewinnen. Nur in dem Maße, in dem es uns gelingt, relevante Informationen durch gezielte Fragen zu erhalten und zu sondieren, können wir Ihre Anliegen effektiv erörtern und sinnvoll eingrenzen.

Wir verfolgen nicht das Ziel, Sie auf eine bestimmte, vielleicht schon zuvor festgelegte Lösung hin zu orientieren oder ungefragt Rat zu erteilen. Wir wollen Ihnen vielmehr eine angemessene Hilfe zur Selbsthilfe geben und so gewährleisten, dass Sie durch unsere Beratung zu Eigeninitiative und Handlungsfähigkeit angeregt werden.

Wir sind uns bewusst, dass die Beratung letztlich immer eine Arbeit an Fragmenten ist und niemals alle Aspekte vollständig beleuchtet werden können. Entscheidend ist, dass wir in Ihren Problemen und Fragestellungen bereits vorhandene Lösungsideen, Ressourcen und neue Sichtweisen aufspüren und Ihnen diese im Verlauf der Gespräche erschließen.

3. Verantwortungsbereiche

Als Berater sind wir dafür verantwortlich, die Gesprächsführung zu strukturieren und durch geeignete Fragen zu lenken sowie Ihre Anonymität zu gewährleisten.

Wir überlassen es Ihnen, abzuschätzen, ob und inwieweit die Beratung an der Hotline ausreichend ist, mehrmals stattfinden sollte, in eine andere Form der Beratung (Fax, Brief, Direktgespräch) oder in kostenpflichtige Beratung durch Ärzte, Therapeuten oder Anwälte übergehen sollte. Wir leisten dabei insofern Hilfestellung, indem wir feststellen, ob Sie eine solche Einschätzung im Blick haben und wiesen Sie gegebenenfalls darauf hin.

Als Anrufende bleiben Sie stets verantwortlich für die Korrektheit der von Ihnen übermittelten Informationen und Interpretationen, auf die hin wir aktiv werden und den Beratungsprozess gestalten.

4. Spezialisiert auf die Beratung von Führungskräften

Wir berücksichtigen in unserer Beratung das besondere Profil, das Sie als Führungskraft auszeichnet. Nicht selten befinden Sie sich in einer Sandwich-Position und sind häufig den Ansprüchen verschiedener Stakeholder ausgesetzt. Aber auch als Geschäftsführer, Vorstand, selbständig oder ehrenamtlich tätige Spitzenkraft haben Sie eine besondere Position inne, die spezifischer Beratung bedarf.

Aufgrund Ihrer exponierten Stellung benötigen Sie eine Form der Beratung und der Ansprache, die äußerst diskret und mit dem Ziel verfährt, Ihre Reputation und Führungskompetenz zu erhalten und wirklich Klarheit und Handlungsperspektiven zu gewinnen. Aufgrund der häufig komplexen Gesamtsituation unfairer Attacken auf Führungskräfte ist eine einfache Reduktion auf eine rein juristische Bewältigung meist weder möglich noch dient eine solche Sichtweise dem Auffinden optimaler Lösungen. Hier kann die Einübung in ein gemeinsames Denken auf beiden Seiten in Richtung Zielorientierung, Strategieentwicklung, Net-Working fruchtbar für den gemeinsamen Dialog sein.

Wir wenden im Rahmen unserer Beratung (außer im juristisch relevanten Fall) keine Täter-Opfer-Unterscheidung an. Wir halten es für viel zielführender, mit Ihrer Hilfe eine systematische Analyse vorzunehmen, um

  • Ihren Part an der Situation,

  • außerhalb Ihrer Person liegende Bedingungen sowie

  • die Spielräume und

  • Spielregeln des Prozesses herauszufinden.

In dieser Perspektive ist es möglich, die eigene Fairness-Kompetenz als Führungskompetenz zu entdecken und zu entfalten, sie zur Bewältigung der eigenen Situation und als wichtiges Element und tragenden Baustein bei der Entwicklung von Präventivmaßnahmen und dem Aufbau einer fairen Organisationskultur zu verwenden.

Die Komplexität unfairer Attacken und Organisationskultur setzt hinsichtlich der Analyse der Situation unfairer Attacken gegen eine Führungskraft einen Fundus an spezifischem, methodischem und inhaltlichem Wissen voraus, damit alle im Gesamtzusammenhang relevanten Gesichtspunkte in den Blick kommen.

5. Grenzen und Risiken der Beratung

Die Grenzen der Beratung an der Hotline der Fairness-Stiftung sind erreicht, wenn anwaltliches, staatsanwaltliches, ärztliches oder psychotherapeutisches Handeln nötig und angezeigt ist.

6. Qualität und Ergebnissicherung des einzelnen Beratungsvorgangs

Die Qualität des Beratungsvorgangs wird bereits während des Gesprächs durch Phasen der Reflexion nach jeder Beratungsphase in Form von Feedback, Zusammenfassungen und Festhalten von Vereinbarungen und Verbindlichkeiten sicher gestellt. Dazu gehört auch die Nachbereitung der Gespräche durch die einzelnen Berater und bei Bedarf eine Nachbesprechung im Beraterteam. Bei Mehrfachberatungen endet das Gespräch mit einer Vereinbarung zum weiteren strategischen Vorgehen, die zu Beginn des nächsten Gesprächs aufgegriffen wird.

Ein zweites wichtiges Moment ist die sorgfältige Auswahl der Berater, deren permanente Information über relevante inhaltliche Fragen zum Themenfeld sowie zum methodischen Vorgehen, Beratertrainings und die Möglichkeit der Inanspruchnahme kollegialer Supervision. Die anonyme Dokumentation des Vorgangs schließt die Ergebnissicherung ab.

Sie erhalten außerdem im Internet die Möglichkeit, auf Wunsch anonym, einen Feedbackbogen zur Beratung auszufüllen und an die Geschäftsführung der Fairness-Stiftung zu senden.

7. Qualifikationen der Berater

Die Qualifikation der Berater besteht in der Regel in einer beruflichen und einer akademischen Qualifikation. Durch die berufliche Qualifikation über mehrere Jahre haben die Berater tiefen Einblick in die Struktur, den Ablauf, die Eigenart und die Zustände von Unternehmen, Organisationen und Institutionen erhalten, in etlichen Fällen verbunden mit Führungsaufgaben oder unmittelbarer Verantwortung für die Unterstützung des Top-Managements.

Sollte für eine Beratung spezifische Branchenkenntnis unerlässlich oder speziell gewünscht sein, werden wir versuchen, es zu ermöglichen, einen Kontakt mit einem Berater für den jeweils Anrufenden herzustellen, der über Erfahrungen in dessen Branche verfügt. Dies können wir jedoch erst nach Voranmeldung des Wunsches organisieren.

Grundsätzlich verfügen alle Berater der Fairness-Stiftung über generalisierbare Unternehmens- und Organisationserfahrung, die branchenübergreifend sind. Durch die akademische Qualifikation sind sie in der Lage, thematische Inhalte mit wissenschaftlichen Standards von Methoden und bewährten Interpretationen zu erarbeiten, zu ordnen, anzueignen und in neue Kontexte angemessen zu transformieren.

Die Berater wurden durch die Geschäftsführung der Fairness-Stiftung in einem mehrstufigen Verfahren sorgfältig ausgewählt. Reflektierte Selbsterfahrung und/oder Zusatzausbildungen in Beratungsansätzen wie Themenzentrierte Interaktion, Transaktionsanalyse, Gesprächsführung nach Rogers, tiefenpsychologisch orientierte Beratung sowie systemische Beratung werden in aller Regel von den Beratern eingebracht.

8. Umgang mit Feedback und Beschwerden über die Beratung

Feedback und Beschwerden, die grundsätzliche Aspekte der Beratung betreffen, sind in jedem Fall wichtig zu nehmen. Sie werden gesammelt, ausgewertet, führen gegebenenfalls zu einer Änderung des Beratungskonzepts oder werden in einem Beratertraining aufgegriffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt häufig wiederkehrenden Beschwerden.

In jedem Fall werden Kritik seitens der Adressatengruppen der Fairness-Stiftung der Leitung mitgeteilt und mögliche Konsequenzen im Sinne eines Verbesserungsbedarfs in einem Gespräch erörtert. Auch unberechtigte Kritik sollte diskutiert werden. Daraus werden Gesichtspunkte abgeleitet, die im Beratermeeting Grundlage eines Gesprächs und der Weiterentwicklung des Beratungskonzepts werden.

Im Fall massiver Beschwerde über einzelne Berater, den Verlauf einer Beratung oder das Beratungskonzept insgesamt wird die Geschäftsführung eingeschaltet, die je nach Bedeutung zur Bewältigung der Beschwerde tätig wird.

9. Der Hintergrund des Beratungskonzepts

Die Beratung der Fairness-Stiftung findet auf den in der Fairness-Charta formulierten Fundamenten der Fairness-Theorie und der Fairness-Ethik statt. Sie wurzelt in dem Grundgedanken der formellen Fairness, der den Respekt vor den Spielregeln der Kommunikation, der Kooperation, der Konkurrenz, der Auseinandersetzung und der Verständigung für alle betroffenen und beteiligten Parteien, Partner und Gegner gebietet. Sie wurzelt darüber hinaus in der Idee der informellen Fairness, die die Würde des einzelnen Menschen zu achten und zu wahren gebietet sowie nach der Biophilie-Maxime, das eigene und fremde personale Leben eher und mehr zu entfalten denn zu mindern oder zu schädigen.

Im Hintergrund des methodischen Settings der Beratung stehen Ansätze und Elemente der humanistischen Psychologie, die von großem Respekt gegenüber dem Ratsuchenden geprägt sind und eine möglichst partnerschaftliche Situation zwischen den Beratern und den Anrufenden gewährleisten wollen.

(Dr. Norbert Copray, Direktor der Fairness-Stiftung - Jutta Schmidt, Projektleitung)