Fairness-Mindeststandards
Grundvoraussetzung dafür, Fairness-Partner zu sein, ist neben der Teilnahme am Stakeholderfeedback die Beachtung sozialer, ökologischer, legaler und öffentlicher Standards.
Die Standards können entweder durch vorliegende Berichte nachgewiesen werden oder werden durch einen Fortschrittsbericht dargestellt und durch eine Selbstverpflichtung glaubhaft gemacht. Stichproben dazu sind seitens der Fairness-Stiftung gestattet.
Entscheidend ist nicht die Vollständigkeit oder die Perfektion in allen Gesichtspunkten, sondern die Dokumentation von ernsthaftem Engagement. Mit dem jeweiligen Unternehmen bzw. der betreffenden Organisation werden die relevanten Aspekte im Kontext eines angemessenen Aufwands verbindlich vereinbart. Auf vorhandene Reports, Zertifikate, interne Umfragen, Labels etc. kann dabei zurückgegriffen werden. Für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) werden entsprechend überschaubare Standards festgestellt, die auch der Leistungsfähigkeit entsprechen.
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