Instrument unfairer Attacken

Intrige

Hinterhältige Machenschaften, Kungeleien, die hinter dem Rücken davon Betroffener und auf deren Kosten stattfinden, werden Intrigen (früher Kabale) genannt. Intrigieren heißt, gegen jemanden etwas anzetteln, das sich für ihn nachteilig auswirken wird, zum Beispiel eine Gerüchtelage herzustellen.

Zur Intrige gehört die Vernebelungstaktik, damit niemand die Urheber herauszufinden vermag. Intrigen müssen nicht immer Ziel orientiert sein, sie können auch Ausdruck von sozialer Diffusion sein, die auf diese Weise negativ und kontraproduktiv verschoben und personalisiert wird.

  • Psychosoziale Sicht:
    Intrigen zielen meist auf Einzelne oder auf Teams ab. Nicht selten gehen bestimmte unfaire Instrumente wie Gerüchte mit Intrigen Hand in Hand. Zum Beispiel, wenn es um Führungskräfte geht, die zu Fall gebracht werden sollen. Je nach Machtposition muss mehr oder weniger intrigiert werden, um negative Prozesse auszulösen. Das Ausmaß der Intrige hängt von der Anzahl der Beteiligten, vom Grad der Planung, die das Vorgehen auszeichnet, sowie von der Art der Verdichtung unterschiedlicher Instrumente und Strukturen der Unfairness ab. So entsteht mit der Zeit ein "Netz aus Intrigen", das nur schwer zerrissen werden kann.
     
  • Systemische Sicht:
    Jede Organisation muss Intriganten verkraften. Das gelingt eher, wenn die Organisation eine faire Kultur pflegt. Wenn sie für Intrigen anfällig ist oder diese gar fördert, weist dies auf eine deutliche Spaltung der Organisation zwischen den offiziellen und den heimlichen Spielregeln hin, die in der Regel für Unglaubwürdigkeit nach innen und außen sorgt. Wenn gegen Organisationen intrigiert wird, sind die Urheber meist Konkurrenten oder offizielle Verbündete.
     
  • Juristische Sicht:
    Gegen Intrigen ist ein juristisches Vorgehen kaum möglich, es sei denn, die Urheber sind bekannt. Dann geht es aber in der Regel nicht um Intrigen, sondern um die oben genannten Instrumente oder Straftatbestände. Nur wenn nachweisbar ist, dass die Intrigen eine Art ‚kriminelle Vereinigung' konstituieren, die es auf die Zerschlagung einer Organisation zum eigenen Vorteil angelegt hat, könnte juristisch Relevantes erarbeitet werden.