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Entschädigung einklagen?

Immer wieder taucht in Situationen unfairer Attacken wie beispielsweise Mobbing oder Stalking die Frage auf, ob es für den erlittenen Schaden einen finanziellen Ausgleich gegen kann. Das neue "Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften" vom 1.8.2002 formuliert im Artikel 2, Absatz 2 einen neuen Absatz für das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem es nun heißt: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden".

Damit gibt es die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, wenn durch unfaire Attacken in Unternehmen oder Organisationen physische und psychische Erkrankungen ausgelöst wurden und wenn die persönliche Freiheit beziehungsweise die sexuelle Selbstbestimmung unzulässig beschnitten wurden. Erfahrungen mit dem Gesetz können nach so kurzer Zeit aus der Rechtssprechung nicht vorliegen. Aber es ist anzunehmen, dass die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz voraus setzt, den eingetretenen Schaden finanziell ausdrücken zu können. Dabei bleibt noch offen, ob der von unfairen Attacken Betroffene gegen die Firma oder persönlich gegen die handelnden Personen klagt, je nachdem, auf wessen Geheiß oder aus welcher Eigenmächtigkeit heraus unfair attackiert wurde.

So können der Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit, Kosten der Stellensuche oder des Aufbaus einer eigenen Existenz im Gefolge unfairer Attacken, Kosten für die Behandlung physischer und psychischer Erkrankungen und finanzielle Verluste durch die Einschränkung von Freiheitsmöglichkeiten bezifferbar sein. Bei physischen und psychischen Erkrankungen wird es entscheidend sein, dass eine behandelnder Arzt bzw. Psychotherapeut gutachterlich die Erkrankungen auf die Situation unfairer Attacken zurückführen und in ihren gesundheitlichen Bedeutung bewerten kann, so dass finanzielle Kosten sichtbar werden, die u.U. über die Krankenkassenfinanzierung hinaus gehen.

Beispiele für die Forderung nach Schadensersatz gab es schon vor der Gesetzesänderung - und gelegentlich wurde sie auch erfolgreich eingeklagt. Es wäre zu wünschen, dass dies in Zukunft realitätsgerechter gelingt.

Dr. Norbert Copray