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Erscheinungsform unfairer Attacken

Stalking

Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und ist abgeleitet von ‚to stalk’: sich anpirschen, jemanden verfolgen. Gemeint ist im engeren Sinn: Psychoterror durch Verfolgung einer Person, meist verbunden mit Telefonterror, Androhung von Gewalt, ständigem Auflauern und öffentlichen Szenen. Betroffen sind in erster Linie Personen, die sich von ihrem Lebenspartner, Ehepartner oder Freund bzw. Freundin getrennt haben oder die an intimen Beziehungen Interessierte zurückgewiesen haben. Im weiteren Sinn können ‚Stalker’ (Verfolger) auch Menschen oder Gruppen sein, die sich mit der Distanzierung einer Person oder Gruppe nicht zufrieden geben und entweder noch eine offene Rechnung begleichen oder Druck ausüben wollen mit dem Ziel, sie zur Rückkehr und Annäherung zu zwingen.

Das Anti-Stalking-Gesetz hat auf diesem Gebiet für eine bessere Handhabe auf Seiten der Verfolger und der Schutzbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) gesorgt.

Der Gesetzestext:
http://www.fairness-stiftung.de/pdf/StalkingGesetz01.pdf

http://www.polizei-beratung.de/file_service/documents/Merkblatt_Stalking+%5b2007_04_04%5d.pdf
Ein ausführliches Merkblatt der Polizei-Beratung

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/stalking/kurzfilm/
Ein Kurzfilm über das Stalking eines Mannes, der die Trennung seiner Partnerin von ihm nicht akzeptiert

ProPK INFOBLATT - Thema: Stalking
Merkblatt der polizeilichen Kriminalprävention mit konkreten Tipps, wie Sie sich gegenüber Stalkern erfolgreich zur Wehr setzen können.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/5/1/3/3/infoblatt.pdf
Zum speziellen Fall von „Internet-Stalking“

Hilfe für Stalkingopfer
E-Mail: info@deutsche-stalkingopferhilfe.de

 

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