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Erscheinungsform unfairer Attacken

Stalking

Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und ist abgeleitet von ‚to stalk’: sich anpirschen, jemanden verfolgen. Gemeint ist im engeren Sinn: Psychoterror durch Verfolgung einer Person, meist verbunden mit Telefonterror, Androhung von Gewalt, ständigem Auflauern und öffentlichen Szenen. Betroffen sind in erster Linie Personen, die sich von ihrem Lebenspartner, Ehepartner oder Freund bzw. Freundin getrennt haben oder die an intimen Beziehungen Interessierte zurückgewiesen haben. Im weiteren Sinn können ‚Stalker’ (Verfolger) auch Menschen oder Gruppen sein, die sich mit der Distanzierung einer Person oder Gruppe nicht zufrieden geben und entweder noch eine offene Rechnung begleichen oder Druck ausüben wollen mit dem Ziel, sie zur Rückkehr und Annäherung zu zwingen.
Cyberstalking wird mittels Internet (Mails, Foren, Chatrooms usw.) sowie Telefon (Anrufe, SMS, Twitter etc.) ausgeübt. Eine beliebige Auswahl der Stalking- und Cyberstalking-Aktionen präsentiert RA Dr. Volkmar von Pechstaedt auf der Subsite „Themen“ seiner Website:

  • Verfolgen (zu Fuß, mit dem Fahrrad/Motorrad oder im Auto)
  • Schreiben von »Liebesbriefen«, die z. B. auch Beschimpfungen enthalten können
  • Drohen (indirekt oder direkt)
  • Ständiges Anrufen (Störanrufe): Telefonterror
  • Schalten von falschen Anzeigen in Zeitungen (z. B. Hochzeits- oder Todesanzeige)
  • Hinterlassen von Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
  • Zusenden zahlreicher E-Mails und SMS, teilweise mit obszönem Inhalt (sog. Cyberstalking)
  • Gehässige Einträge in Internet-Foren oder Gästebüchern (Cyberstalking)
  • Hinterlassen z. B. von Blumen oder Mitteilungen am Auto/Briefkasten des Opfers
  • Häufige Präsenz in der Nähe der Wohnung oder Arbeitsstelle des Opfers
  • Sachbeschädigungen wie Zerstechen von Autoreifen, Zerschlagen von Scheiben etc.
  • Verleumdungen/üble Nachrede (z. B. das Opfer habe den Täter sexuell missbraucht)
  • Falsche Verdächtigungen des Opfers bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
  • Überwachung des Freundes- und Bekanntenkreises des Opfers
  • Ausspionieren der persönlichen Daten des Opfers
  • Bestellen von Waren, Abonnieren von Zeitschriften etc. unter dem Namen des Opfers

Auch auf der Site der Deutschen Stalkingopferhilfe finden sich ebenso Hinweise zur effektiven Abwehr von Stalking wie bei Volkmar von Pechstaedt und den nach dem Gesetzestext stehenden Links.
Das Anti-Stalking-Gesetz hat auf diesem Gebiet für eine bessere Handhabe auf Seiten der Verfolger und der Schutzbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) gesorgt.

Der Gesetzestext:
http://www.fairness-stiftung.de/pdf/StalkingGesetz01.pdf

http://www.polizei-beratung.de/file_service/documents/Merkblatt_Stalking+%5b2007_04_04%5d.pdf
Ein ausführliches Merkblatt der Polizei-Beratung

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/stalking/kurzfilm/
Ein Kurzfilm über das Stalking eines Mannes, der die Trennung seiner Partnerin von ihm nicht akzeptiert

ProPK INFOBLATT - Thema: Stalking
Merkblatt der polizeilichen Kriminalprävention mit konkreten Tipps, wie Sie sich gegenüber Stalkern erfolgreich zur Wehr setzen können.

http://www.polizei.bayern.de/content/4/5/1/3/3/infoblatt.pdf
Zum speziellen Fall von „Internet-Stalking“

Hilfe für Stalkingopfer
E-Mail: info@deutsche-stalkingopferhilfe.de

 

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