Instrument unfairer Attacken

Üble Nachrede

Sie liegt vor, wenn jemand in Bezug auf einen anderen eine Tatsache oder mehrere Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nachweislich nicht wahr sind und welchen den anderen verächtlich machen oder öffentlich herabsetzen. Die üble Nachrede ist erheblich konkreter, aggressiver und ehrenrühriger als Gerüchte.

  • Psychosoziale Sicht:
    Ehe jemandem auffällt, dass eine üble Nachrede und nicht mehr nur ein übles Gerücht über ihn existiert, sind meist bereits Folgeschäden eingetreten. Entscheidend ist die verächtliche Komponente der üblen Nachrede, weswegen sie meist in Kombination mit in der Gesellschaft zur Stigmatisierung geeigneten "Informationen" auftritt, zum Beispiel hinsichtlich der sexuellen Orientierung und Praxis von Menschen, der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, der aktuell als verwerflich geltenden Verhaltens- und Lebensweisen.
     
  • Systemische Sicht:
    Ähnlich wie beim Gerücht sind üble Nachreden nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Kommen sie generell häufig innerhalb eines sozialen Systems vor, weisen sie auf Systempathologien insgesamt hin. Nachreden verselbständigen sich leicht und bilden einen Teil der Systemrealität, vielleicht steuern sie sogar wesentliche Prozesse. Üble Nachreden bilden in der Regel ungeschriebene, inoffizielle und ‚heimliche' Spielregeln ab, die dem System oder Subsystemen immanent sind.
     
  • Juristische Sicht:
    Damit der § 186 des StGB erfüllt ist, ist es erforderlich, dass 1. Tatsachen behauptet werden, deren Falschheit nachgewiesen werden kann, 2. der Urheber oder die Verbreiter der Nachrede nachweislich benannt werden können, 3. die Nachrede verächtlich ist oder in der öffentlichen Meinung negative Folgen für den Betroffenen hat.