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Beschwerdestellen bei unfairen Geschäftspraktiken

Informationen und Beschwerdewebsite für Konsumenten

Verbraucher und Verbraucherinnen stellen mitunter folgende dringende Frage: „Woher weiß ich, welche Geschäftspraxis unlauter ist?“ Oder sie stolpern über ein merkwürdiges Geschäftsgebaren.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der EU gibt darauf eine einfache Antwort. Manche Geschäftspraktiken sind gemäß der Richtlinie in der ganzen Europäischen Union immer verboten, während die Rechtmäßigkeit anderer Geschäftspraktiken durch Anwendung klarer und gemeinsamer Kriterien bestimmt werden kann.

Unter http://www.isitfair.eu/index_de.html finden Sie ein Portal dazu für Verbraucher, das von einer europäischen Initiative im Netz der europäischen Verbraucherzentren bereitgestellt wird.

Beschwerdewebsite für Gewerbetreibende, Firmenkunden und Konsumenten

Beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität können Sie sich per Mail über kriminelle Geschäftspraktiken beschweren, z.B. über Adressbuchschwindel, Anzeigenschwindel, Abmahnungswesen, Gewinnspielwerbung, belästigende Werbung. Unter http://www.dsw-schutzverband.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2 können Sie Ihre Beschwerde direkt eintragen. Meistens geht der Verband rechtlich und gerichtlich dagegen vor.

Beschwerdewebsite für Wettbewerber und Konsumenten

Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb können Sie bei der  Wettbewerbszentrale als Beschwerde vorbringen. Die Beschwerdegründe reichen von Verstößen bei Internet-Shops bis zu Telefaxwerbung.

Beschwerdewebsite für Internet und Mailuser

Bei der Internet-Beschwerdestelle können Sie sich über Verstöße im Internet und durch Mails beschweren. Das betrifft Spam ebenso wie Tauschbörsen, Chats, Foren, Newsgroups. E-Mail (Spam) Beschwerden über deutschen Spam bitte per E-Mail mit Orginal Header an hotline@eco.de weiterleiten.

Beschwerdewebsite für Privat- und Firmenkunden bei Telefonwerbung

Im Fall von unzulässiger bzw. unfairer Telefonwerbung können Sie die Spezialsite der Aktion Faire Telefonwerbung aufrufen und dort das jeweilige Beschwerdeformular nutzen. Firmenkunden können sich dort auch in eine spezielle B2B-Werbeanrufe-STOPP-Liste eintragen.

 
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