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Aus der Urteilsübersicht:

Schmerzensgeld für Mobbing-Opfer

Nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Baden–Württemberg, haben Mobbing–Opfer in schweren Fällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber mobbenden Kollegen oder Vorgesetzten. Außerdem ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen, soweit es in seinem Einflussbereich liegt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber über die Vorkommnisse informiert wird. Diesbezüglich ist eine Dokumentation der Vorfälle mit Anführung von Zeugen hilfreich. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere der Verletzung, Dauer des Mobbings, gesundheitlichen Folgen und dem Grad des Verschuldens.

8 AZR 131/01
15 Sa 106/00



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