Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Vor Aussprache einer Kündigung muss ein Arbeitgeber vermitteln

Verweigern Kollegen und Vorgesetzte einem Mitarbeiter die Zusammenarbeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet zwischen ihnen zu vermitteln. Scheitert die Vermittlung, so dass ein Weggang anderer Mitarbeiter zu befürchten ist, ist der Arbeitgeber berechtigt eine Kündigung gegen den betroffenen Mitarbeiter auszusprechen. Im vorliegenden Fall annullierte das Landesarbeitgericht Nürnberg die Kündigung eines Projektmanagers. Der Arbeitgeber konnte zwar darlegen, dass einzelne Vorgesetzte diesen Manager nicht in ihren Abteilungen beschäftigen wollten, jedoch nicht, dass Mitarbeiter das Unternehmen aufgrund dieser Situation verlassen wollten.

6 Sa 676/02



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