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Aus der Urteilsübersicht:

Fristlose Kündigung für gewalttätige Mitarbeiter

Die Kündigungsschutzklage eines Fabrikarbeiters wurde vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht Frankfurt abgelehnt. Dieser hatte einem Kollegen beim Schichtwechsel den Handschlag verweigert und ihn nach einer verbalen Auseinandersetzung geohrfeigt und ins Gesäß getreten. Daraufhin war ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt worden. Im Laufe seiner fünfjährigen Beschäftigungszeit hatte er bereits zwei Abmahnungen wegen Bedrohung von Kollegen erhalten. Den Richtern nach rechtfertige schon eine einmalige strafbare Handlung, wie z.B. Tätlichkeit, Beleidigung oder Bedrohung, dass Unternehmen eine fristlose Kündigung aussprechen. Ein Arbeitgeber habe seinen Mitarbeitern gegenüber eine Sorgepflicht, die unter anderem beinhalte, sie vor derartigen Attacken zu schützen. Außerdem habe das Unternehmen ein eigenes Interesse, die betriebliche Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten.

6 Sa 169/03



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