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Aus der Urteilsübersicht:

Auf Nötigungsversuch folgt fristlose Kündigung

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt rechtfertigt ein Nötigungs- oder Erpressungsversuch gegenüber Vorgesetzten die fristlose Kündigung. Dies gilt auch, wenn die Drohung nicht ganz ernst gemeint gewesen sei.

Ein Arbeitnehmer, der zuvor betriebsbedingt gekündigt worden war, verlangte von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung. Bei Nichtgewähren drohte er dem Unternehmen mit einer Anzeige wegen Betrugs. Daraufhin wurde der Arbeitnehmer vom Unternehmen fristlos gekündigt.

7 Ca 4105/06



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