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Aus der Urteilsübersicht:

Persönlichkeitsverletzung durch unwahre Medienbehauptung

Das Hamburger Oberlandesgericht bestätigte in zweiter Instanz die Klage von Doris Schröder-Köpf auf Drucken einer Richtigstellung durch den „Stern“ und wies die Berufung des Magazins zurück. Eine Revision ist laut Urteil nicht zugelassen.

Im Juni 2005 hatte der „Stern“ einen Artikel mit dem Titel „Der Doris-Faktor“ veröffentlicht. Behauptet wurde hier, dass die Klägerin in einem Gespräch mit ihrem Mann, dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder, und dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, ihrem Mann vorgeschlagen habe, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Hierbei berief sich das Magazin, nach eigenen Aussagen, auf Informanten aus dem engen Vertrautenkreis der Klägerin und ihres Mannes.

Die Richter sahen keinen Anlass, der Aussage der Klägerin und des jetzigen Vizekanzlers Müntefering zu glauben. Diese gaben an, dass ein solches Treffen nie stattgefunden habe. Weiterhin sahen die Richter das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt.

In der Richtigstellung muss der Stern nun in Bezug auf den veröffentlichten Bericht folgendes erklären: „Diese Behauptungen sind, was wir hiermit richtig stellen, unwahr“.

7 U 70/06



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