Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Schwere Beleidigung führt zur Kündigung

Tituliert eine Arbeitnehmerin ihre Vorgesetzte als „blöde Kuh“, rechtfertige dies die Aussprache einer fristgerechten Kündigung, da es sich hierbei um eine Beleidigung handele, die keinesfalls gerechtfertigt werden könne. Diese sei jedoch nicht schwerwiegend, so dass sich aus ihr keine Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber ergebe. Eine fristlose Kündigung rechtfertige sie somit nicht. Zu diesem Schluss kamen das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin.

15 Sa 1222/05



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