Aus der Urteilsübersicht:
Beleidigung von Geschäftspartnern führt nicht zur Kündigung
Die Fraport AG hatte einer Sachbearbeiterin ordentlich gekündigt, nachdem diese einen Geschäftspartner des Unternehmens über E-Mails mit Fraport-Firmenlogo beschimpft hatte.
In diesen E-Mails unterstellte die betroffene Sachbearbeiterin einem Mitarbeiter eines Computerhandels Betrug und kriminelle Machenschaften, da dieser einen mangelhaften Computer geliefert hatte.
Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die Kündigung für gegenstandslos. Gerechtfertigt gewesen wäre vielmehr eine Abmahnung.
1 Ca 2477/07
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