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Aus der Urteilsübersicht:

Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Papparazzi-Fotos nicht möglich

Der Bundesgerichtshof wies in zweiter Instanz zwei Klagen von Franziska van Almsick zurück. Geklagt hatte diese gegen Zeitschriften aus den Verlagsgruppen Burda und Bauer. Die Klägerin verlangte den generellen Verzicht der Verlagsgruppen auf Veröffentlichung von Bildern, die sie im privaten Alltag zeigten. Zuvor waren heimlich aufgenommene Fotos veröffentlicht worden, die die Klägerin und ihren Lebensgefährten im Urlaub auf Sardinien zeigten. Nach der einmaligen Veröffentlichung hatten sich beide Verlage verpflichtet, diese Bilder nicht erneut zu publizieren.

Den Richtern nach sei es zwar unstrittig, dass die früheren Berichterstattungen rechtswidrig gewesen seien, dennoch könne daraus nicht auf künftige Veröffentlichungen geschlossen werden. Vielmehr müsse jedes Mal erneut zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Persönlichkeitsrechte von Prominenten abgewogen werden.

VI ZR 265/06
VI ZR 269/06



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