Aus der Urteilsübersicht:
Diebstahlversuch rechtfertigt Kündigung
In dritter Instanz bestätigte das Bundesarbeitsgericht Erfurt die Kündigung eines Arbeitnehmers, der versucht hatte zu stehlen. Unerheblich sei weiterhin, ob es sich hierbei um geringwertige oder unverkäufliche Sachen handele.
2 AZR 36/02
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