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Aus der Urteilsübersicht:

Fristlose Kündigung bei Stromklau im Betrieb

Vor dem Arbeitsgericht Oberhausen wurde in einem Gütetermin die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters verhandelt. Diesem war fristlos gekündigt worden, da er ohne ausdrückliche Genehmigung durch seinen Arbeitgeber, sein Mobiltelefon im Betrieb aufgeladen hatte. Nach Aussagen der Beklagten habe der Kläger hierfür sein Mobiltelefon an einer versteckten Steckdose angeschlossen. Weiterhin warf die Beklagte dem Kläger vor, entgegen eines Verbots, Fotos von seinem Arbeitsplatz und seinen Arbeitsmaschinen gemacht zu haben. Der Kläger, welcher seit 14 Jahren im Unternehmen tätig war, gab diesbezüglich an, dass er seinem Sohn seinen Arbeitsplatz habe zeigen wollen.

Das Arbeitsgericht Oberhausen schlug den streitenden Parteien folgenden Vergleich vor: Der Arbeitgeber nimmt seine Kündigung zurück und beschäftigt den Arbeitnehmer weiter. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitnehmer zukünftig sein Mobiltelefon nicht mehr auf Firmenkosten aufzuladen und das Fotografieren im Betrieb zu unterlassen.

Diesem Vergleich stimmte der Arbeitgeber nicht zu. In der Folgezeit nahm er jedoch die fristlose Kündigung zurück. Daraufhin erklärte der Arbeitnehmer den Rechtsstreit für erledigt, so dass die Notwendigkeit einer Entscheidung durch das Arbeitsgericht entfiel.

4 Ca 1228/09



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