Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Fachstreit kein Kündigungsgrund

Wer eine fachliche Meinung vertritt, die von der fachlichen Ansicht des Vorgesetzten abweicht, kann deshalb nicht gekündigt werden. In einem solchen Fall hatte das Frankfurter Arbeitsgericht zu entscheiden. Es ging in seinem Urteil davon aus, dass Mitarbeiter grundsätzlich berechtigt sind, fachlich abweichende Meinungen zu vertreten, ohne deshalb gleich Sanktionen befürchten zu müssen. Auch kritische Aktennotizen von Vorgesetzten zur Meinungsverschiedenheit bilden keine Grundlage für eine Kündigung in solchen Zusammenhängen.

7 Ca 3875/01 v. 18.8.2001



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