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Aus der Urteilsübersicht:

Reorganisation kein Kündigungsgrund

Nicht selten wird versucht, durch Reorganisationsmaßnahmen auch Führungskräfte aus der Organisation zu drängen. Dies kann auch eine scheinbar juristisch einwandfrei verpackte unfaire Attacke sein. So dient der Wegfall einer Abteilung gelegentlich dazu, dem Abteilungsleiter betriebsbedingt zu kündigen. Solchen Vorgängen hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Riegel vorgeschoben. Ein teilweiser Wegfall von Tätigkeiten rechtfertige noch keine betriebsbedingte Kündigung, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Richter gaben der Klage eines Wertpapierhändlers gegen seine Bank Recht und erklärten dessen Kündigung für unwirksam. Zwei Jahre lang hat der Mitarbeiter die Abteilung für die Feststellung von Aktienkursen geleitet. Als die Abteilung geschlossen wurde, präsentierte man ihm eine betriebsbedingte Kündigung. Das Gericht war im Gegensatz zur Bank der Auffassung, dass gemäß der vertraglichen Funktion der Wertpapierhändler auch anderweitig beschäftigt werden kann. Deshalb könne eine Entlassung nicht mit der Schließung der Abteilung begründet werden.

18 Ca 1911/01



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