Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Fristlose Kündigung nach Abwerbeversuch

Einem Niederlassungsleiter, der zu einem neuen Unternehmen wechseln wollte und bereits bei seiner bisherigen Firma gekündigt hatte, wurde fristlos gekündigt. Denn er hatte versucht, bisherige Mitarbeiter zu seinem neuen Arbeitgeber abzuwerben. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärt die fristlose Kündigung für rechtens. Das Gericht sah den Abwerbeversuch als Treuepflichtverletzung an, denn Loyalität gelte bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses auch nach bereits erfolgter Kündigung. Für eine Firma sei es unzumutbar, nach einem solchen Treuebruch einen Mitarbeiter noch bis zum Ende der ordentlichen
Kündigungsfrist zu beschäftigen.

5 Ca 2138/01



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