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Aus der Urteilsübersicht:

Abmahnung mit Kündigungsandrohung vor Kündigung unerlässlich

Eine (fristlose) Kündigung ist nur wirksam, wenn zuvor Abmahnungen mit der Androhung der Kündigung bei fortgesetztem Fehlverhalten durchgeführt worden. Das Entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Prozess, in dem ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung seiner Firma vorgegangen war. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam.

4 Ca 9350/01



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