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Aus der Urteilsübersicht:

Mobbing oder Fehlverhalten - ist das eine Alternative?

Der Beweis, das gesundheitliche Beeinträchtigungen direkt auf unfaire Attacken von Vorgesetzten oder Kollegen zurück zu führen sind, ist schwer zu führen. Und die Behauptung, bestimmte Verhaltensweisen eines Chefs erfüllten den Tatbestand des Mobbing, lässt sich auch nicht einfach begründen. Diese beiden Ausführungen des Gerichtsvorsitzenden im Arbeitsgericht Frankfurt musste sich eine Sachbearbeiterin sagen lassen, die gegen ihre Firma, ein Investmentunternehmen, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt hatte. Sie führte ihre epileptischen Störungen sowie ihren Tinnitus auf das schlechte Arbeitsklima und die Attacken ihres Chefs zurück. So habe er ihr den Urlaub verweigert, obwohl an den besagten Tagen sehr wenig zu tun gewesen sei. Er habe Termine gemacht und sie kurz darauf widerrufen. Das Gericht sah im Vorgehen des Vorgesetzten jedoch keine unfairen Attacken, sondern nur Fehlentscheidungen und schlechte Organisation. Eine "erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflichten des Unternehmens" konnte das Gericht nicht darin erkennen, so dass kein Schadensersatzanspruch begründet sei. Die Klage der Arbeitnehmerin wurde abgewiesen.

7 Ca 294/02



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