Aus der Urteilsübersicht:
Der Anzeige gegen den Vorgesetzten folgt die Kündigung
Eine Strafanzeige gegen den Chef kann beispielsweise dann eine "erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht durch den Arbeitnehmer" darstellen, wenn die Beschuldigung wissentlich oder leichtfertig zu Unrecht erhoben wurde oder wenn zuvor nicht der Versuch einer innerbetrieblichen Klärung des Sachverhalts unternommen worden sei. Konkret hatte ein Sozialarbeiter des Internationalen Bundes in einer anonymen Anzeige seinen Vorgesetzten fälschlicherweise Veruntreuung vorgeworfen, was vom Arbeitgeber als Vertrauensbruch gewertet wurde und woraufhin er dem Denunzianten kündigte. Das Bundesarbeitsgericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an.
2 AZR 235 / 02
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