Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Mobbingopfer müssen durch den Arbeitgeber geschützt werden

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz müssen Arbeitgeber Mobbingopfer schützen. Das Gericht definiert Mobbing als eine konfliktbeladene Kommunikation am Arbeitsplatz. Deren Ziel oder Ergebnis sei die systematische Ausgrenzung einer oder mehrerer Personen aus der Gemeinschaft. Dies geschehe durch direkte oder indirekte Angriffe, welche von der betroffenen Person als diskriminierend empfunden werden. Beispiele hierfür wären unter anderem eine geringschätzige Behandlung oder der Ausschluss von der Kommunikation.

2 Ta 12/04



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