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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung bei Verbreitung von Gerüchten gerechtfertigt

Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt kann ein Arbeitnehmer, zumindest in Kleinbetrieben, gekündigt werden, wenn dieser nicht bewiesene Gerüchte verbreitet. Im vorliegenden Fall wurde einer Arbeitnehmerin eine Affäre mit dem Vorgesetzten nachgesagt.

4 Ca 5471/00



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