Aus der Urteilsübersicht:
Fax - Sendeprotokoll gilt vor Gericht nicht als Empfangsbestätigung
Ein Anwalt hatte die Lohnansprüche seines Klienten beim Arbeitgeber per Fax fristgerecht eingereicht. Dieser behauptete jedoch nie dieses Fax erhalten zu haben, womit die Lohnansprüche nichtig waren. Die Vorlage des Fax - Sendeprotokolls ließ das Bundesarbeitsgericht nicht als Beweis zu.
Deshalb sei es wichtig, sich den Zugang eines Fax immer telefonisch bestätigen zu lassen und Datum, Uhrzeit und den Gesprächsinhalt schriftlich festzuhalten. Gesprächspartner sollte nach Möglichkeit nicht der Arbeitgeber, sondern ein Mitarbeiter sein, der bei Bedarf als Gerichtszeuge angerufen werden kann.
5 AZR 169/01
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