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Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Boykottaufruf gegen Kosmetikhersteller

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München fällt ein offener Boykottaufruf gegen Kosmetikhersteller unter Auflistung von Kosmetikherstellern nach dem Kriterium, ob die einzelnen Unternehmen auf Tierversuche verzichten oder nicht, unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Das Gericht wies die Klage eines an Tierversuchen festhaltenden Herstellers ab, der dem deutschen Tierschutzbund wegen der Veröffentlichung der Auflistung wettbewerbswidriges Verhalten vorwarf.

Urteil des OLG München
29 W 2470/98 lt. Handelsblatt vom 25.01.1999

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