Aus der Urteilsübersicht:
Boykottaufruf gegen Kosmetikhersteller
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München fällt ein offener
Boykottaufruf gegen Kosmetikhersteller unter Auflistung von Kosmetikherstellern
nach dem Kriterium, ob die einzelnen Unternehmen auf Tierversuche verzichten
oder nicht, unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Das Gericht wies die Klage eines an Tierversuchen festhaltenden Herstellers
ab, der dem deutschen Tierschutzbund wegen der Veröffentlichung der Auflistung
wettbewerbswidriges Verhalten vorwarf.
Urteil des OLG München
29 W 2470/98 lt. Handelsblatt vom 25.01.1999
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