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Aus der Urteilsübersicht:

Keine Kündigung trotz Gerüchten

Wenn ein Arbeitnehmer Gerüchte über angebliche sexuelle Übergriffe eines Kollegen weitergibt, begründet dies nicht einen Entlassungsgrund, auch wenn sich diese Gerüchte als haltlos heraus stellen sollten. So befand das Frankfurter Arbeitsgericht in einem konkreten Fall, in dem ein Vertriebsmanager gegen die Kündigung seiner Firma klagte, weil diese ihn wegen der Verbreitung von Gerüchten entlassen hatte. Der besagte Manager hatte den Betriebsrat über die Gerüchte informiert, der ihnen nachging, um fest zu stellen, dass sie unbegründet waren. Darauf hatte die Firma dem Manager gekündigt. In der Urteilsbegründung befand das Gericht, dass dem Arbeitsnehmer nicht nachzuweisen war, dass er zum Zeitpunkt der Gerüchtemitteilung an den Betriebsrat bereits von der Haltlosigkeit des Gerüchts gewusst habe. Die bloße Weitergabe eines Gerüchts mit der Bitte, den Inhalt zu überprüfen, könne noch nicht als "falsche Anschuldigung" ausgelegt und dem Arbeitsnehmer vorgeworfen werden, so die Richterin.

9 Ca 7937/02



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