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Aus der Urteilsübersicht:

Publikation von Unternehmensinterna können Recht verletzen

Der Bundesgerichtshof hat zwei Leitsätze für das "Persönlichkeitsrecht" eines Unternehmens aufgestellt, die durch die Publikation von Unternehmensinterna zu Fortbildungszwecken herausgefordert wurden:

  1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens ist verletzt, wenn ein Wissenschaftler, der für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fortbildungsseminare durchführt, Ablichtungen eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses, der die finanzielle Situation dieses Unternehmens offenbart, an Banken und Seminarteilnehmer weitergibt, ohne den Namen und die Adresse des Unternehmens unkenntlich zu machen.
  2. Auch im außerwettbewerblichen Bereich besteht aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr. Weigert sich der Verletzer, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, dann kann eine Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr auch hier nur in Ausnahmefällen angenommen werden.

BGH 8.2.1994 - VI ZR 286/93



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