Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Krankheitsdiagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden

Im vorliegenden Fall hatte ein Automobilunternehmen einen seit mehreren Monaten krank geschriebenen Arbeiter aufgefordert, die Krankheitsdiagnose mitzuteilen und die entsprechenden Ärzte und Therapeuten von ihrer Schweigepflicht zu befreien. Diese Aufforderung wurde mit dem Wunsch begründet, dass man "verlässliche Informationen über das voraussichtlich Ende der Krankheit" erhalten wollte. Da der Arbeiter jedoch nicht reagierte, wurde er durch das Unternehmen abgemahnt. Gegen diese Abmahnung erhob der Arbeiter Widerspruch und erhielt durch das Landesarbeitsgericht Frankfurt Recht. So sei ein kranker Arbeitnehmer nur in der Pflicht, dem Unternehmen seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Weitere Angaben müsse er nicht machen.

13/12 Sa 1479/02



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