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Aus der Urteilsübersicht:

Anwaltskosten bei Mobbingandrohung muss Rechtsschutz zahlen

Aus einer Entscheidung des Versicherungsombudsmanns Berlin geht hervor, dass Arbeitnehmer, denen Mobbing angedroht wird, sich auf Kosten ihrer Rechtsschutzversicherung von einem Anwalt beraten lassen dürfen. Im vorliegenden Fall war einem Arbeitnehmer gedroht worden, dass man ihm das Leben schwer machen würde, wenn er das Unternehmen nicht verlasse. Daraufhin ließ er sich von einem Anwalt beraten. Die Übernahme der angefallenen Anwaltskosten lehnte die Versicherung mit der Begründung ab, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sei. Dem Ombudsmann nach stelle aber schon die Androhung von Mobbing durch den Vorgesetzten einen Verstoß gegen die Rechtspflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. Ob die Androhung in die Tat umgesetzt wird, sei hierbei unerheblich. Deshalb sei die Versicherung verpflichtet, die Anwaltskosten zu übernehmen.

8499/2002 - K



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