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Aus der Urteilsübersicht:

Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen kann zur Kündigung führen

16 Sa 545/03

Das Berliner Landesarbeitsgericht bestätigte die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin. Diese hatte ihrem ehemaligen Vorgesetzten, welcher zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt war, Informationen wie beispielsweise Projektlisten und Angebotspreise ihres Unternehmens zukommen lassen. Dem Richter nach verstieß die Mitarbeiterin damit in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur Loyalität dem Unternehmen gegenüber. So schließe ein Arbeitsverhältnis, abgesehen vom Austausch geldwerter Leistung auch Nebenverpflichtungen ein, zu denen für Beschäftigte eine Treue– und Loyalitätspflicht zählt. Der Verrat von Unternehmensinterna an Konkurrenzunternehmen stelle somit einen wichtigen Kündigungsgrund dar und bedarf keiner vorherigen Abmahnung.



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