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Aus der Urteilsübersicht:

Fristlose Kündigung bei tätlichem Angriff auf Kollegen

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz rechtfertigt der tätliche Angriff auf einen Kollegen die fristlose Kündigung. Dies gilt auch, wenn die streitenden Kollegen miteinander verwandt sind, die Auseinandersetzung nach Feierabend stattfindet und es keinen dienstlichen Anlass gibt.

9 Sa 431/06



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