Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Privater Briefversand auf Firmenkosten rechtfertigt Kündigung

Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt wiesen die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zurück. Dieser hatte private Briefe auf Firmenkosten verschickt. Obwohl sich der finanzielle Schaden für das Unternehmen auf etwa fünf Euro beschränkte, wurde der Kläger daraufhin fristlos gekündigt. Diese Vorgehensweise wurde von den Richtern bestätigt. So handele es sich beim Verhalten des Klägers um ein strafrechtlich relevantes Erschleichen von Leistungen. Die Richter bekräftigten dies mit der Aussage, dass sich ein Arbeitnehmer bewusst sein müsse, dass er seinen Arbeitgeber nicht mit den Kosten seiner privaten Korrespondenz belasten dürfe. Aufgrund dessen sei auch eine vorherige Abmahnung nicht nötig.

22 Ca 966/06



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