Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung aus Sicherheitsgründen rechtens

In erster Instanz bestätigte das Arbeitsgericht Frankfurt die Kündigung eines Wachmanns, der bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt war. Als Kündigungsgrund wurde vom Sicherheitsunternehmen angeführt, dass dem Wachmann eine Klaustrophobie mit Panikattacken attestiert worden war, welche eine Weiterbeschäftigung aus Sicherheitsgründen ausschloss. Das Gericht folgte dieser Argumentation, wonach ein „bewaffneter Wachmann mit diagnostizierter Kollapsneigung ein Sicherheitsrisiko“ darstelle.

Eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich war nicht möglich, da das Unternehmen nur Objekte bewacht, die das Tragen einer Waffe erfordert.

7 Ca 8330/06



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