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Aus der Urteilsübersicht:

Kurzschlusshandlung rechtfertig keine fristlose Kündigung

Verlässt ein Arbeitnehmer wutentbrannt seinen Arbeitsplatz und meldet sich im Anschluss krank, rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung.

Zu diesem Schluss kam das Landesarbeitsgericht Mainz. Demnach liege ein Grund für eine fristlose Kündigung erst vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht beharrlich verweigert und Arbeitsaufforderungen seines Arbeitgebers ignoriert. Liegt dies nicht vor, ist eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz dessen Kurzschlussreaktion für den Arbeitgeber zumutbar.

Weiterhin stellte das Gericht allerdings fest, dass u.U. jedoch eine ordnungsgemäße Kündigung in Betracht käme. Diese müsse jedoch genauestens begründet werden.

10 Sa 49/06



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