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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung darf nicht direkt auf Abmahnung folgen

Die Richter des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigten in zweiter Instanz die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin. Diese war von ihrem Arbeitgeber für eine begangene Pflichtverletzung zuerst abgemahnt und im Anschluss gekündigt worden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass in diesem Falle eine Kündigung nur rechtens wäre, wenn die Arbeitnehmerin die abgemahnte Pflichtverletzung wiederholt hätte, Dies sei hier aber nicht der Fall.

8 Sa 949/06



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