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Aus der Urteilsübersicht:

Vertragliche Vereinbarungen und Stundenlohn gesetzeswidrig

Das Arbeitsgericht Dortmund bestätigte die Klage einer Mini-Jobberin gegen den Textildiscounter KiK angestellt ist.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass ein Stundenlohn von nur 5,20 € sittenwidrig sei. Angemessen seien vielmehr mindestens 8,21 € in der Stunde. Des Weiteren stellte die Richterin fest, dass auch geringfügig Beschäftigten ein Verdienstausfall zustehe. Auch dies hatte das beklagte Unternehmen bisher verweigert. Mit dieser Entscheidung steht der Klägerin rückwirkend eine Summe von rund 9000 € zu.

Abschließend signalisierte das Gericht dem Unternehmen, dass es deren gesamte vertraglichen Vereinbarungen für gesetzeswidrig halte.

Wenige Wochen zuvor, hatte das Unternehmen KiK bereits eine ähnliche Niederlage erfahren. Laut Dienstleistungsgesellschaft Ver.di dürften weitere solcher Verfahren folgen.

4 Ca 274/08



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