Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Keine Werbungskosten: Aufwendungen wegen Erkrankung

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes können Aufwendungen, die aus einer seelischen Erkrankung durch Mobbingsituationen am Arbeitsplatz entstehen, im Allgemeinen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dem Gericht nach gelte dies, solange betriebsbezogene Elemente und Umstände der allgemeinen Lebensführung untrennbar miteinander verbunden sind.

VI B 91/07



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