Aus der Urteilsübersicht:
Korruption: Übernahme von Hotelkosten
Die Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein wiesen in zweiter Instanz die Kündigungsschutzklage eines städtischen Angestellten als unberechtigt ab.
Von seinem Arbeitgeber war der Kläger außerordentlich gekündigt worden, da die-ser entgegen einer Dienstanweisung über mehrere Jahre hinweg Geschenke von einem Unternehmen angenommen hatte. Es handelte sich hierbei beispielsweise um die Übernahme privater Hotelkosten. Der Kläger bestätigte zwar, gegen die Dienstanweisung verstoßen zu haben, führte jedoch an, dass die Kostenübernahme nicht als Bestechung anzusehen sei, da er dem betroffenen Unternehmen in seiner Position keine Vorteile bei der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen hätte verschaffen können.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte indes die Auffassung des Arbeitgebers. So sei es für die Öffentlichkeit und insbesondere für Unternehmen, die sich um eine öffentliche Ausschreibung bewerben, irrelevant, ob der Kläger direkt oder nur indirekt an der Vergabe eines Auftrags beteiligt gewesen sei. Würde eine Behörde einer solchen Verletzung einer Dienstanweisung nicht energisch begegnen, würde sich unweigerlich der Eindruck einstellen, dass öffentliche Aufträge am besten durch eine Bestechung der Angestellten zu erlangen seien.
6 Sa 272/08
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