Aus der Urteilsübersicht:
Haftstrafe bei Fälschung von Prüfberichten
Vor dem Landesgericht Essen wurde der ehemalige Geschäftsführer der GAT Katalysatoren GmbH zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten Betrug und die „Fälschung beweiserheblicher Daten“.
Der Angeklagte hatte zuvor zugegeben, dass er auf Druck seines Bruders, welcher im Vertrieb des Unternehmens arbeitete, Anfang 2007 Prüfbescheinigungen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für GAT-Nachrüstdieselpartikelfilter entscheidend waren, gefälscht habe. Die Prüfergebnisse habe er gefälscht, da Tests zuvor ergeben hätten, dass der erforderliche Schadstoffrückhaltegrad von 30 Prozent nicht erreicht wurde,
Aufgrund dieses Betruges erwirtschaftete das Unternehmen einen Erlös von 22 Milli¬onen Euro und verkaufte über 25 Tausend unwirksame GAT-Nachrüstdieselpartikel¬filter.
Diesen Skandal aufgedeckt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Im Laufe der Ermittlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt war daraufhin Strafanzeige gegen sieben Mitarbeiter der GAT Katalysatoren GmbH gestellt worden. Mit weiteren Gerichtsverfahren sei, nach Auskunft einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht zu rechnen. Die Untersuchungsverfahren gegen die restlichen Mitarbeiter des Unternehmens wurden entweder sofort oder nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
56 KLS 11/09
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