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Aus der Urteilsübersicht:

Anfechtung von Aufhebungsvertrag: Beweislast beim Kläger

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main wies in zweiter Instanz die Anfechtungsklage gegen einen zuvor unterschriebenen Aufhebungsvertrag zurück und bestätigte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zuvor hatte eine Testkäuferin die Klägerin, welche als Verkäuferin in einer Drogerie gearbeitet hatte, der Unterschlagung verdächtigt. Die Klägerin wies die Vorwürfe zwar ab, unterschrieb jedoch einen Aufhebungsvertrag. Vor Gericht begründete sie diesen Schritt damit, dass ihr Arbeitgeber ihr mit einer Kündigung gedroht habe, falls sie nicht unterschreibe.

In seinem Urteil betonte das Landesarbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber bei einem solchen Verdacht mit einer Kündigung drohen darf. Einzige Voraussetzung ist, dass der Vorwurf so schwerwiegend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass bei einer Anfechtung eines Vertrages, im Gegensatz zu einer Kündigungsschutzklage, die Beweislast beim anfechtenden Kläger liegt.

17 Sa 1303/09



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