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Aus der Urteilsübersicht:

Chefbeleidigung: Kündigung

Keine Führungskraft braucht sich von einem Mitarbeiter als "Schwein", "Betrüger" oder "Idiot" beschimpfen lassen. Das stellte das Frankfurter Arbeitsgericht fest und gab der fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters durch seinen Chef Recht. Das Gericht urteilte, dass es einem Unternehmen unzumutbar sei, einen Mitarbeiter, der seinen Chef derart beschimpft, auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu beschäftigen.

7/8 Ca 1521/01



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