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Aus der Urteilsübersicht:

Ehrabschneidung rechtfertigt Kündigung

Kein Arbeitnehmer muss durch den Vorgesetzten Verletzungen eigener Berufsehre hinnehmen. In diesem Fall war einem Arbeitnehmer pflicht- und fachwidriges Verhalten vorgeworfen und ihm durch die Firma gekündigt worden. Nachdem sich aber später die Vorwürfe als haltlos herausstellten, bestand die Firma auf Aufhebung der Kündigung und Weiterbeschäftigung. Doch der Arbeitnehmer sah sich in seiner Berufsehre gekränkt und bestand auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Dem stimmte das Frankfurter Arbeitsgericht ausdrücklich zu. Grundsätzlich erklärte es, es sei für einen Arbeitnehmer nicht hinnehmbar, von seinem Arbeitgeber ein derartig schwer wiegendes Fehlverhalten unterstellt zu bekommen.

4 Ca 1459/01



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