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Aus der Urteilsübersicht:

Treuwidrige Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass das Fehlen einer freien Stelle in einem Betrieb noch nicht jede Entlassung rechtfertigt. Geklagt hatte ein Mathematiker, der als außerordentlicher Professor an einer Hochschule tätig war. Im Zuge der Auflösung der Hochschule und des Übergangs von Aufgaben auf eine neu gegründete Fachhochschule bewarb sich der Mathematiker um verschiedene Professoren, wurde jedoch nicht berücksichtigt. Gegen die Versuche der Hochschule, den Professor auf dem Kündigungswege loszuwerden, hatte der Mathematiker mit mehreren Klagen jedes Mal Erfolg. Schließlich kündigte jedoch die Landesregierung betriebsbedingt, weil keine Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung stünde. Das Bundesarbeitsgericht folgte der Auffassung des klagenden Mathematikers, dass der Staat eine der ausgeschriebenen Stellen an den Professor hätte vergeben zu müssen anstatt diese Externen zu geben und ihm betriebsbedingt zu kündigen. Diese Vorgehensweise des Landes verstoße gegen Treu und Glauben; die Kündigung sei daher nichtig.

2 AZR 695/00



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