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Passwort geändert: fristlos gekündigt

Weil ein Fahrlehrer die Geschäftsführung einer Fahrschule der Unterschlagung und Steuerhinterziehung verdächtigte, hatte der als Fahrschulleiter tätige Kläger eigenmächtig das Passwort im EDV-System geändert. Dem zu Folge konnte der Geschäftsführer der ohnehin in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Firma nicht auf die EDV zurück greifen und geschäftliche Vorgänge abwickeln. Als sich der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung durch die Geschäftsführung weigerte, das neu von ihm eingerichtete Passwort mitzuteilen, wurde ihm fristlos gekündigt. Zu Recht, wie das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt befand. Denn durch die eigenmächtige Änderung des Passwortes habe der Kläger „in voller Absicht den Betrieb über einen Monat massiv beeinträchtigt und dabei entstehende Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen“. Da die EDV selbst in kleinen Betrieben „das Herzstück der betrieblichen Organisation“ sei, sei die sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein angemessenes Mittel gegenüber diesem Verhalten, erklärten die Richter.

13 Sa 1268/01



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