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Aus der Urteilsübersicht:

Wann ist Nachlässigkeit absichtliche Schädigung?

Wird ein Arbeitgeber durch die Nachlässigkeit und Unfähigkeit eines Mitarbeiters geschädigt, lässt sich damit nicht automatisch eine Kündigung wegen Untreueverdachts begründen. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte mit dieser Einschätzung die Klage eines Immobilienmanagers gegen die Kündigung durch ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn. Die Firma ging davon aus, dass fehlerhafte Abrechnungen im Kontext der Vermarktung bahneigener Immobilien, was der Firma 90000 € kostete, eine absichtliche Schädigung durch den Mitarbeiter gewesen seien und kündigte ihm daher fristlos. Doch die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der Manager die Nachlässigkeit „wider besseres Wissen“ begangen habe. Arbeitsrechtlich korrekt wäre es gewesen, wenn die Firma die Beanstandung zuerst einmal zum Gegenstand einer Abmahnung „wegen Schlechtleistung“ gemacht hätte, so dass erst im Wiederholungsfall eine Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre.

9 Ca 9888/01



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