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Aus der Urteilsübersicht:

Stinkefinger rechtfertigt Kündigung

Wer seinem Vorgesetzten den Stinkefinger zeigt, riskiert die Abmahnung und im Widerholungsfall die Kündigung. So entschied das Frankfurt Arbeitsgericht. Der Stinkefinger sei eine "beleidigende, vulgäre Geste", die Vorgesetzte nicht hinzunehmen hätten.

6 Ca 11145/02



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