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Aus der Urteilsübersicht:

Der Vorgesetztenbeleidigung folgt fristlose Kündigung

Wer über seinen Vorgesetzten wiederholt ehrverletzende Behauptungen wiederholt, riskiert die fristlose Kündigung. In einem Fall war es wegen unterschiedlicher Gehaltsvorstellungen zu Spannungen zwischen einem Ingenieur und seinem Vorgesetzten gekommen. Darauf hin schrieb der Ingenieur mehrere Briefe, in denen er dem Vorgesetzten Betrug und Bedrohungen vorwarf. Als er nach zwei Abmahnungen immer noch bei seinen nicht begründeten Behauptungen blieb, wurde ihm fristlos gekündigt. Zu Recht, wie das Frankfurter Arbeitsgericht befand, denn die zwei Abmahnungen hätten ihm Warnung genug sein müssen, mit den Vorwürfen aufzuhören

4 Ca 12722/02



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