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Aus der Urteilsübersicht:

Anzügliche Bemerkungen: fristlose Kündigung

Gemäß einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main können anzügliche Bemerkungen gegenüber einer Arbeitskollegin die fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Arbeitsgericht wies damit die Klage eines Gasinstallateurs gegen seinen Betrieb zurück. Der Kläger hatte laut dem Gericht seine Personalmitarbeiterin nach einem Streit mit den Worten "So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte" beschimpft. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung des Arbeitgebers ist laut Urteil gerechtfertigt. In der Begründung wird insbesondere aufgeführt, dass der beklagte Arbeitgeber auch künftig mit derart Beleidigungen bzw. "Ausrastern" seitens des Klägers zu rechnen gehabt hätte. Folglich sei ein Verstreichen der regulären Kündigungsfrist dem Arbeitgeber nicht zumutbar.

15 Ca 647/03



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